24. Januar 2019

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

Was darf im Kaminofen verbrannt werden?

Ein Kaminofen sorgt für Wärme und Gemütlichkeit. Gerade im Winter erfreut sich das „Lagerfeuer“ im Wohnzimmer großer Beliebtheit. Doch um sich selbst und die Umwelt nicht zu belasten, müssen einige Regeln beachtet werden.

Was ist erlaubt?
Im Kaminofen dürfen unter anderem naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts, Stein- und Braunkohle, Grillkohle, naturbelassenes stückiges Holz (auch mit Rinde), Sägespäne sowie Torfbriketts und Brenntorf verbrannt werden. Bei Brennholz sollte auf die sachgemäße Trocknung geachtet werden. Nadelhölzer wie Fichte oder Kiefer sind schon nach etwa einem Jahr getrocknet; Laubbäume wie Eiche oder Buche benötigen bis zu 3,5 Jahren. Die Restfeuchte im Holz sollte im Idealfall unter 20 Prozent betragen, bei der Bestimmung hilft ein Holzfeuchtemessgerät. Zu feuchtes Holz verbrennt nicht vollständig und schadet der Umwelt und dem Ofen.

Was darf nicht verbrannt werden?
Nicht alles, was brennt, darf in den Kaminofen. Altpapier erzeugt Feinstaub und setzt weitere gefährliche Schadstoffe frei. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung verbietet das Verbrennen, es drohen sogar Bußgelder. Auch imprägniertes, beschichtetes und lackiertes Holz darf nicht im heimischen Kaminofen verbrannt werden – diese Hölzer gehören in die Wertstoffsammlung.

Neuester Beitrag

Immobilien

02.06.2023

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Dortmund

DO-Benninghofen, endlich wieder eine ETW, sofort frei! Das ca. 1965 errichtete Gebäude wirkt aus mehreren Gründen besonders charmant: Die Zweigeschossigkeit ist gekrönt mit einem unausgebauten Satteldach. Das Haus ist eingebettet in lockere Nachbarbebauung mit ebenfalls nur zweigeschossiger Bebauung, innerhalb gepflegter Gemeinschaftsflächen mit Wiesen und altem Baumbestand. Die… Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht