17. Januar 2019

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen

Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.

Mieter lässt Beauftragte nicht in die Wohnung
Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen – auch nach einer Abmahnung – den Zutritt. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.

Fristlose Kündigung begründet
Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin 63 S 316/16)

Neuester Beitrag

Immobilien

02.06.2023

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Dortmund

DO-Benninghofen, endlich wieder eine ETW, sofort frei! Das ca. 1965 errichtete Gebäude wirkt aus mehreren Gründen besonders charmant: Die Zweigeschossigkeit ist gekrönt mit einem unausgebauten Satteldach. Das Haus ist eingebettet in lockere Nachbarbebauung mit ebenfalls nur zweigeschossiger Bebauung, innerhalb gepflegter Gemeinschaftsflächen mit Wiesen und altem Baumbestand. Die… Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht