05. November 2018

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

Hintergrund: Städtischer Mietspiegel nicht nachvollziehbar
Die Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. Weiterhin existiere keine Mietdatenbank und aufgrund städtebaulicher Verfehlungen seien auch keine Vergleichswohnungen gefunden worden. Aus diesen Gründen sei sie gezwungen gewesen, auf private Datenbanken zurückzugreifen.

Das Urteil: Daten aus „Mietpreis-Check“ nicht anwendbar
Das AG München gab dem Mieter Recht und wies die Klage der Vermieterin auf Mieterhöhung ab. In der Begründung heißt es unter anderem, dass die Preise auf Miet- und Kaufangeboten beruhen. Das Portal bildet demnach lediglich die Preisvorstellungen der Vermieter ab und nicht – wie gesetzlich vorausgesetzt – die tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre. Das Landgericht München wies eine Berufung zurück. (AG München, AZ 472 C 23258/17)

Neuester Beitrag

News

18.06.2026

VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag

Menschen, die sich bewusst damit auseinandersetzen, wie sie wohnen möchten, können ihr Zuhause effizient planen beziehungsweise sanieren. Hierüber informiert der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB).

weiterelesen

Zurück zur Übersicht