07. November 2019

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

Mieterhöhung: Benachbarte Gemeinden nicht immer vergleichbar

Vermieter können eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel benachbarter Gemeinen begründen. Jedoch müssen diese dann auch miteinander vergleichbar sein. In einem aktuellen BGH-Urteil wurde das Mieterhöhungsverlangen einer Vermieterin abgewiesen.

Der Fall: Großstadt gegen Kleinstadt
Eine Vermieterin eines Anwesens in der Gemeinde Stein bat ihre Mieterin, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Begründung zog sie den Mietspiegel der Gemeinde Fürth heran, die nur wenige Kilometer nördlich von Stein liegt. Beide Gemeinden grenzen an Nürnberg. Die Mieterin stimmt der Mieterhöhung nicht zu und begründet dies mit den Unterschieden zwischen den beiden Städten: In Stein leben 15.000 Menschen, in Fürth sind es rund 125.000. Die Bevölkerungsdichte liegt in Stein bei 768 Einwohnern pro Quadratkilometer, in Fürth liegt sie bei 1960 Einwohnern pro Quadratkilometer. Zudem gibt es in Fürth – im Gegensatz zu Stein – relevante Einrichtungen, wie Kino, Theater, ein Krankenhaus sowie eine U-Bahn und S-Bahn.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die beiden Gemeinden nicht miteinander vergleichbar sind. Ausschlaggebend sind hierfür die unterschiedlichen Einwohnerzahlen, die Bevölkerungsdichte, die Infrastruktur sowie das kulturelle Angebot. Die Klage zur Zustimmung zur Mieterhöhung hat demnach keinen Erfolg. [VIII ZR 255/18]

Neuester Beitrag

Immobilien

28.11.2024

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Waltrop

Regional investieren: Neubau einer modernen Wohnanlage im Herzen von Waltrop Neubau von 15 barrierefreien Wohnungen im Zentrum von Waltrop: Die attraktiv geschnittenen Wohneinheiten (1-2 ZKBLoggia) bieten jeweils eine Wohnfläche von ca. 40 m² bis ca. 62 m² und sind ideal für alleinstehende Personen oder Paare geeignet. Die Baugenehmigung wurde kürzlich… Weitere Informationen finden Sie im […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht