21. Februar 2019

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

Mietausfall: Jetzt Grundsteuererlass beantragen.

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet einen Mietausfall hatten, können noch bis zum 1. April 2019 einen Grundsteuererlass beantragen. Dieser beträgt, je nach Schwere des Ausfalls, bis zu 50 Prozent.

Voraussetzung: Erheblicher Mietausfall
Die Voraussetzung für einen Grundsteuererlass ist eine Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent. Diese liegt vor, wenn die Jahresrohmiete weniger als 50 Prozent der üblichen Jahresrohmiete beträgt. Die Jahresrohmiete beinhaltet alle Betriebs- und Nebenkosten, jedoch nicht die Kosten für z. B. Warmwasser oder Heizung. Können Vermieter diese Ertragsminderung nachweisen, werden auf Antrag 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Gab es im vergangenen Jahr überhaupt keinen Ertrag, können sogar bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden.

Mietausfall muss unverschuldet sein
Um Anspruch auf den Grundsteuererlass zu haben, muss der Mietausfall unverschuldet sein. Im Falle eines Leerstands sollten Vermieter nachweisen, dass sie sich um neue Mieter bemüht haben, z. B. durch die Vorlage von Zeitungsannoncen oder Maklerverträgen. Als unverschuldet gilt der Mietausfall auch, wenn das Gebäude durch außergewöhnliche Ereignisse, wie einen Wohnungsbrand oder Wasserschaden, längere Zeit unbewohnbar war.

Neuester Beitrag

Immobilien

28.11.2024

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Waltrop

Regional investieren: Neubau einer modernen Wohnanlage im Herzen von Waltrop Neubau von 15 barrierefreien Wohnungen im Zentrum von Waltrop: Die attraktiv geschnittenen Wohneinheiten (1-2 ZKBLoggia) bieten jeweils eine Wohnfläche von ca. 40 m² bis ca. 62 m² und sind ideal für alleinstehende Personen oder Paare geeignet. Die Baugenehmigung wurde kürzlich… Weitere Informationen finden Sie im […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht