18. Juni 2020

Aktuelle Themen rund um die Immobilienbranche

BGH: Automatische Verlängerung von Maklerverträgen zulässig

Ein Maklervertrag darf sich nach Ablauf um maximal die Hälfte der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Klausel muss jedoch Bestandteil des Vertrags sein, um gültig zu sein – im verhandelten Fall ging die Klägerin leer aus.
Der Fall: Maklerin fordert Schadensersatz
Eine Maklerin schloss mit einer Klientin einen Makleralleinauftrag über sechs Monate ab, um deren Eigentumswohnung zu verkaufen. Das bedeutet, dass die Klientin während der Vertragslaufzeit keinen anderen Makler mit dem Verkauf beauftragen darf. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beauftragte die Beklagte einen anderen Makler, der deren Wohnung erfolgreich verkaufte. Die Maklerin berief sie sich auf die automatische Vertragsverlängerung, klagte und forderte Schadensersatz in Höhe der Provision nebst Zinsen.

Das Urteil: Generell ist die Verlängerung zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die automatische Vertragsverlängerung normalerweise zulässig ist und Maklern in einem solchen Fall Schadensersatz zusteht. In diesem speziellen Fall geht die Maklerin allerdings leer aus. Der Grund dafür ist, dass die Klausel nicht direkter Bestandteil des Vertrages war, sondern in einer Anlage mit dem Titel „Informationen für Verbraucher“ enthalten war. (BGH AZ I ZR 40/19)

Neuester Beitrag

Immobilien

02.06.2023

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Dortmund

DO-Benninghofen, endlich wieder eine ETW, sofort frei! Das ca. 1965 errichtete Gebäude wirkt aus mehreren Gründen besonders charmant: Die Zweigeschossigkeit ist gekrönt mit einem unausgebauten Satteldach. Das Haus ist eingebettet in lockere Nachbarbebauung mit ebenfalls nur zweigeschossiger Bebauung, innerhalb gepflegter Gemeinschaftsflächen mit Wiesen und altem Baumbestand. Die… Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht